Informieren Sie sich frühzeitig über die Einreisebestimmungen der USA. Überprüfen Sie, ob Sie die Auflagen für eine visafreie Einreise erfüllen. Ansonsten gilt die Visumspflicht. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.
Voraussetzungen für eine visafreie Einreise in die USA
Mitgliedstaaten des Visa-Waiver-Programms
Dem Visa-Waiver-Programm gehören momentan 38 Staaten an, darunter auch die Schweiz. Bürgerinnen und Bürger dieser Länder können ohne Visum in die USA einreisen und bis zu 90 Tage dort bleiben.
Ausnahmen: Vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen sind Reisende, die sich am 1. März 2011 oder danach in Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Sudan, Syrien oder Jemen aufgehalten haben, oder wenn Sie als Doppelbürger die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen.
Alle Reisenden, die unter das Visa-Waiver-Programm fallen, müssen auf Reisen einen biometrischen Reisepass (mit E-Chip) bei sich tragen.
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Singapur, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, China, Tschechien, Ungarn
ESTA-Reisegenehmigung
Für eine visafreie Einreise in die USA müssen Sie zwingend die elektronische Reisegenehmigung ESTA vorweisen. Ohne dieses Dokument wird Ihnen die Einreise verwehrt. Beantragen Sie die Reisegenehmigung online bis spätestens 72 Stunden vor Abflug. Sie ist für zwei Jahre und mehrere Einreisen gültig, vorausgesetzt, Ihr Reisepass läuft innerhalb dieser Frist nicht ab. Aktualisieren Sie Ihre Daten und Reiseziele jederzeit auf der ESTA-Website. Diese Änderungen sind kostenpflichtig und werden mit 14 USD pro Eintrag verrechnet.
Ausnahmen: Bereits ausgestellte ESTA Reisegenehmigung verlieren ihre Gültigkeit, wenn Sie sich am 1. März 2011 oder danach in Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Sudan, Syrien oder Jemen aufgehalten haben, oder wenn Sie als Doppelbürger die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen.
API-Datenerfassung
Fluggesellschaften sind verpflichtet, den US-Behörden am Abflugtag die Daten aller Passagiere zu übermitteln. Das geschieht mit dem Advanced Passenger Information System (APIS). Erfasst werden unter anderem Ihr Name, Ihre Passnummer und die Aufenthaltsadresse in den USA. Korrekte und vollständige Angaben ersparen Ihnen Unannehmlichkeiten am Zielflughafen. Am einfachsten übermitteln Sie Ihre Daten im Voraus online. Falls das nicht möglich ist, werden diese am Check-in Automaten oder beim Einchecken am Schalter erfasst.
Transportsicherheitsbehörde (TSA)
Wer in die USA reist, ist verpflichtet, seine Daten der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) anzugeben. Diese werden mit den sogenannten Watchlisten verglichen. Bei den Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und das Geschlecht (Rechtsgrundlage 49 U.S.C. Abschnitt 114 des Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act von 2004 und des 49 C.F.R Teil 1540 und 1560). Personen, die diese Daten nicht angeben, kann der Transport oder der Zutritt zum Gate verweigert werden. Reisende mit einer Redress-Nummer müssen diese angeben.
Die TSA kann die von Ihnen angegebenen Daten mit jenen von Strafvollzugsbehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Behörden abgleichen (gemäss dem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen).
Alle Informationen zu den Datenschutzrichtlinien der TSA, zum System der Aufzeichnungsmitteilungen oder zur Verträglichkeitsüberprüfung des Datenschutzes, auf https://www.tsa.gov.
Quelle:https://www.swiss.com/ch/DE/vorbereiten/einreisebe...